Wer nach bestandener UL-Pilotenprüfung auf seinen Flügen Passagiere mitnehmen möchte, benötigt eine Passagierberechtigung.
Für die Passagierberechtigung müssen folgende Voraussetzungen erbracht werden:
- mindestens 3 Überlandflüge (ohne Fluglehrer)
- mindestens 2 Streckenflüge mit Fluglehrer über eine Distanz von 200 km mit Zwischenlandung
PPL- und Segelflugpiloten mit UL-Fluglizenz
Mit Erteilung der UL-Pilotenlizenz wird auch die Passagierberechtigung eingetragen.

