Zur Ausübung des Flugfunks in kontollierten Lufträumen ist nur berechtigt, wer mindestens das Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache BZF II hat
- ca. 30 theoretische Ausbildungsstunden
- Prüfung bei der Bundesnetzagentur in Hamburg
Die UL-Flugfunk-Ausbildung berechtigt nur zur Ausübung des Flugfunks im unkontrollierten Luftraum.

