Zur Ausübung des Flugfunks in kontollierten Lufträumen ist nur berechtigt, wer mindestens das Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache BZF II hat

- ca. 30 theoretische Ausbildungsstunden

- Prüfung bei der Bundesnetzagentur in Hamburg

Niedersachsen Flug nach Wangerooge



Die UL-Flugfunk-Ausbildung berechtigt nur zur Ausübung des Flugfunks im unkontrollierten Luftraum.